Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ALVA Werbetechnik GbR

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der ALVA Werbetechnik GbR und ihren Kunden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch ALVA Werbetechnik GbR.

2. Angebot und Vertragsabschluss

(1) Die Angebote von ALVA Werbetechnik GbR sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder die Lieferung der bestellten Ware zustande.

(2) Der Kunde ist an seinen Auftrag gebunden. Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung von ALVA Werbetechnik GbR.

(3) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.

(2) Zahlungen sind, sofern nichts anderes vereinbart, ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

(3) ALVA Werbetechnik GbR behält sich das Recht vor, bei Aufträgen über 5.000 € eine Anzahlung von 50 % des Auftragswertes zu verlangen.

(4) Zahlungsverzug:

Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, behält sich ALVA Werbetechnik GbR das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu erheben. Darüber hinaus ist ALVA Werbetechnik GbR berechtigt, nach einer erfolglosen Zahlungserinnerung eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 € pro Mahnschreiben zu erheben. Weitere Ansprüche aufgrund des Verzuges, insbesondere der Ersatz von Inkasso- oder Anwaltskosten, bleiben unberührt.

(5) Bei Zahlungsverzug oder erheblichen Zahlungsschwierigkeiten des Kunden ist ALVA Werbetechnik GbR berechtigt, weitere Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung auszuführen.

(6) Aufrechnungen oder Zurückbehaltungsrechte sind nur zulässig, wenn die Gegenansprüche des Kunden rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

4. Lieferung und Leistungszeit

(1) Die Liefer- und Leistungszeit wird individuell vereinbart. ALVA Werbetechnik GbR ist bemüht, vereinbarte Liefertermine einzuhalten. Eine Haftung für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse ist ausgeschlossen.

(2) Sollte eine Verzögerung aufgrund von Umständen eintreten, die ALVA Werbetechnik GbR nicht zu vertreten hat, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.

(3) Teillieferungen und -leistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

5. Abnahme und Gefahrübergang

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel und Vollständigkeit zu prüfen. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich angezeigt werden. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Kunden oder den Transportdienstleister auf den Kunden über.

6. Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum von ALVA Werbetechnik GbR.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung pfleglich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.

7. Gewährleistung und Haftung

(1) ALVA Werbetechnik GbR gewährleistet, dass die gelieferten Waren die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit haben. Bei Mängeln stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.

(2) Die Haftung von ALVA Werbetechnik GbR für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Für Mängel, die durch unsachgemäße Handhabung oder Lagerung seitens des Kunden verursacht wurden, übernimmt ALVA Werbetechnik GbR keine Haftung.

8. Abweichungen bei Produktion, Druck und Veredelung

(1) Mehr- und Minderlieferungen sowie Druckabweichungen:

Bei individuell gestalteten Produkten, insbesondere bei Druck- und Veredelungsarbeiten, können Mehr- oder Minderlieferungen sowie leichte Abweichungen hinsichtlich Druckposition und Größe auftreten. Abweichungen bis zu 10 % der Gesamtmenge oder der Druckposition stellen keinen Reklamationsgrund dar, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine genauere Toleranz schriftlich vereinbart.

(2) Musterbestellung und Reklamationen:

Hat der Kunde vor der Auftragserteilung keine kostenpflichtigen Muster zur Freigabe verlangt, sind Reklamationen hinsichtlich Größe, Farbe oder Beschaffenheit der gelieferten Waren und des Drucks ausgeschlossen, sofern die Ausführung dem freigegebenen Korrekturabzug oder der Auftragsbestätigung entspricht.

(3) Positions- und Farbabweichungen:

Es kann zu Positionsabweichungen des Druckstandes von bis zu +/- 2 cm kommen. Darüber hinaus können bei großflächigen Motiven, insbesondere auf Textilien mit Elastan-Anteil, sichtbare Verzerrungen innerhalb eines Motivs auftreten. Diese Abweichungen stellen keinen Mangel dar. Farbabweichungen, die auf die Materialbeschaffenheit oder die Farbe des Produkts zurückzuführen sind, sind ebenfalls kein Reklamationsgrund. Farbanpassungen bei Siebdruckfarben werden nach Pantone solid coated Rezepturen vorgenommen, jedoch können minimale Farbunterschiede auftreten.

(4) Abweichungen von Produktbeschreibungen:

Wir behalten uns Abweichungen von Produktbeschreibungen hinsichtlich Beschaffenheit, Farbe, Gewicht und Maßen vor, soweit diese im Rahmen handelsüblicher Schwankungen und technischer Produktionsprozesse liegen und für den Kunden zumutbar sind. Solche Schwankungen stellen keinen Reklamationsgrund dar.

(5) Druckqualität und Waschbeständigkeit:

Die Druckqualität und die Waschbeständigkeit sind abhängig vom verwendeten Material und dessen Oberfläche sowie der stofflichen Beschaffenheit. Abweichungen des Druckbildes, die durch Chargenwechsel innerhalb einer Bestellung entstehen, sind nicht reklamierbar.

(6) Veredelung auf kundeneigene Materialien:

Bei der Veredelung von durch den Kunden angelieferten Materialien übernimmt ALVA Werbetechnik GbR keine Haftung für Druckfehler, Materialfehler oder Beschädigungen der angelieferten Ware. Es erfolgt keine Prüfung der zugesandten Artikel auf Menge, Größe, Farbe oder Qualität. Eine Ersatzlieferung von Fremdware ist ausgeschlossen.

9. Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Sämtliche von ALVA Werbetechnik GbR erstellten Entwürfe, Designs, Grafiken und sonstigen kreativen Arbeiten sind urheberrechtlich geschützt.

(2) Der Kunde erhält mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von ALVA Werbetechnik GbR erstellten Werken. Eine Weitergabe oder anderweitige Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung von ALVA Werbetechnik GbR.

10. Schlussbestimmungen

(1) Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen ALVA Werbetechnik GbR und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine gültige ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von ALVA Werbetechnik GbR, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.